Reisekostenerstattung bei Selbständigen
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16.02.2011, 18:39
Beitrag: #10
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RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Es ist ja nicht nur eine Frage der Umsatzsteuer sondern auch der ESt. Wenn ich keine Belege habe, bekomme ich auch keine BA, d.h. ich muss die 200,- auch noch versteuern, da ich keine Ausgaben nachweisen kann. Der AG kann aber ( Achtung Unterstellung) zweimal Ausgaben in seine Fibu unterbringen, einmal Rechnung durch AN und die Originalbelege.
LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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