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Reisekostenerstattung bei Selbständigen
16.02.2011, 17:44
Beitrag: #6
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Hallo,

erklären könnte man das anhand eines Mandantenbriefes - zum jederzeitigen nachlesen.

Die Problematik ist ja nicht neu, und heute genauso verwirrend wie damals.


Im Prinzip ist es doch ganz einfach:

Entweder die Reisekosten sind Teil der Vereinbarung, dann werden sie in der Rechnung entsprechend ausgewiesen und unterliegen dem Steuersatz der Hauptleistung des Leistenden.
Er hat demzufolge VSt-Abzug aus den Reisebelegen, versteuert die Leistung und der Leistungsempfänge hat ebenfalls das Recht auf VSt-Abzug. Original-Reisekostenbelege bleiben beim Auftragnehmer (Leistenden), bestenfalls bekommt der Auftraggeber (Leistungsempfänger) eine Kopie als wirtschaftlicher Nachweis.

Alternativ kann man die Reisekosten vom Auftraggeber übernehmen lassen. Das ist allerdings eine recht unübliche Variante. Der Leistende hat dann mit den Kosten und einem möglichen VSt-Abzug daraus nichts zu tun und stellt lediglich seine Leistung in Rechnung. Der Leistungsempfänger hat viel Arbeit und zieht die VSt aus Honorarrechnung des Leistenden und den Reisekostenbelegen.


Ich kann die Reisekostenbelege auch im Original weiterreichen. Wirtschaftlich sind sie dann wie ein durchlaufender Posten zu behandeln, aber umsatzsteuerlich schulde ich die Steuer aus meiner Rechnung, da die Reisekosten Nebenleistung der Hauptleistung sind. Ohne Originalbeleg gibt es dann keinen VSt-Abzug.
Dem Leistungsempfänger (Auftraggeber) nutzen die Reisekostenbelege nicht viel. Er zahlt die Rechnung des Leistungserbringers und erhält im Normalfall keinen VSt-Erstattungsanspruch, da die Reisekostenbelege in aller Regel auf den Namen des Leistenden (Auftragnehmers) laufen dürften - wenn nicht so etwas wie ein Bahnticket vorliegt, wobei das bei Einsatz einer DB-Card, dem Hinweis auf EC- oder Kreditkartentransaktion oder ähnlichem nicht auch hinfällig wird.


Grob gesagt, den Auftraggeber interessiert die Kalkulation des Auftragnehmers nicht. Wird Reisekostenersatz vereinbart, dann sind die Bestandteil der Gesamtleistung und werden in der Rechnung ausgewiesen, wobei er keinen Anspruch auf Originalbelege hat.

Die haben ja im Rahmen der Vertragsfreiheit auch die Möglichkeit eine Pauschale auszumachen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen - zaunkönig - 16.02.2011 17:44

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