Reisekostenerstattung bei Selbständigen
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16.02.2011, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2011 12:34 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Wenn nicht gerade der Auftraggeber unmittelbar Leistungsempfänger der in Anspruch genommenen Reiseleistungen ist (was meist wohl eher nicht der Fall ist), ist die Reisekostenerstattung Teil der Gesamtvergütung des Leistungsempfängers.
Mit anderen Worten: Die Originalbelege haben dann nichts beim Auftraggeber verloren, vielmehr berechnet das der Auftragnehmer netto zzgl. USt weiter (wenn er die 1:1 Weiterbelastung vereinbart haben sollte). Er kann dann als Nachweis ja Belegkopien beifügen. Der Auftragnehmer hat den Vorsteuerabzug aus den Belegen, der Auftraggeber, sofern vorsteuerabzugsberechtigt, aus der Rechnung des Auftragnehmers, die dann auch die Reisekostenerstattung beinhalten muss. Bei Bahnfahrkarten etc., bei denen es keine Probleme mit der Rechnungsanschrift gibt, könnte man die vielleicht direkt über den Auftraggeber ziehen. Dann wäre das aber nur als Auslage für den Auftraggeber zu werten. |
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