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Reisekostenerstattung bei Selbständigen
16.02.2011, 12:29
Beitrag: #2
RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Ich habe auch so einen...

Die Erziehungsmaßnahme geht schlicht und ergreifend durch den Geldbeutel des Mandanten:

Wenn er das Bahnticket mit USt auf seine Auisgangsrechnung schreibt und das Original-Ticket aus der Hand gibt, dann zahlt er halt die USt und kann keine Vorsteuer in Anspruch nehmen.

Bei Nicht-Kleinbetrags-Rechnungen sieht es eh´ düster aus, da ja, - wenn alles korrekt liefe, die Adresse des Auftraggebers des Mandanten drauf stehen müsste, - was sie aber im seltensten Fall tut.

=> Es hilft nix: Erst mal im Zweifel den Umsatz der USt unterwerfen und bis zum Belegeingang bei Dir auch keine Vorsteuer geltend machen. Dann Belege prüfen und, - soweit möglich, auf durchlaufende Posten. Belege, die nicht den Auftraggeber des Mandanten als Rechnungsempfänger haben, werden auch nicht im Original an den Auftraggeber geschickt.

Ist mühsam, nervig und führt bei meinem Mandanten inzwischen zu 2 10-teln mehr bei der Fibu-Rechnung. Wir sind doch keine Sekretärinnen.

Gruß, die Catja

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RE: Reisekostenerstattung bei Selbständigen - Catja - 16.02.2011 12:29

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