Reisekostenerstattung bei Selbständigen
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16.02.2011, 12:20
Beitrag: #1
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Reisekostenerstattung bei Selbständigen
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe immer wieder das Problem, dass Selbständige mit Auftraggebern Vereinbarungen treffen über eine Tätigkeit mit An- und Abreise treffen. Da sieht z.B. so aus: Honorar für Vortrag am ... in ... 500,-- + 19% USt dazu werden alle Reisekosten erstattet. Nun wollen die Auftraggeber die Originalbelege für die Reisekosten und eine Rechnung dazu. Versuche dies entsprechend zu steuern laufen schief, da ich ja die Unterlagen nachträglich erhalte. Wenn man Glück hat sieht die Rechnung so aus: 1. Vortrag 500,-- + 19% = 595,-- Reisekosten laut Anlagen 200,-- und der Auftraggeber zahlt 795,-- 2. Oft jedoch wird die Rechnung so geschrieben: Vortrag 500,-- + 19% = 595,-- Bahnkosten 168,07 + 19% = 200,-- Summe 795,-- Die Originalbelege bekommt der Auftraggeber, manchmal liegen noch Kopien bei den Unterlagen des Mandanten. Was macht Ihr in so einem Fall? Hier gibt es natürlich noch Varianten der Arbrechnungen, die Büücher füllen könnten! Es gibt auch Institutionen, die einfach die USt nicht zahlen, weil sie selber diese nicht abziehen können. Hat jemand einen Praktikertipp oder entsprechende eigene Erfahrungen? Danke Ulrike |
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