UmwStR/EStG/KStG
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13.02.2011, 11:43
Beitrag: #4
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RE: UmwStR/EStG/KStG
Schnell was aus Haritz/Menner, § 20 UmwStG, Rn. 701:
Zitat:Die Entscheidung für die Zugrundelegung eines rückbezogenen steuerlichen Übertragungsstichtags für einen Einbringungsvorgang hat zur Konsequenz, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für den Einbringenden und den Übernehmenden fiktiv so zu ermitteln sind, als sei das Betriebsvermögen mit Ablauf des gewählten Übertragungsstichtages übergegangen. Im Verhältnis zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft gilt Letztere als mit Ablauf des Übertragungsstichtags entstanden. Hier ist ja nur problematisch, dass eigentlich keine Entnahmehandlung bzgl. der Zinsen vorlag, sondern nur bzgl. des Darlehens. Aber im Einzelunternehmen werden Auszahlungen aus dem EU, die nicht betrieblich veranlasst sind zwingend Entnahmen, weil es nichts dazwischen gibt. |
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Nachrichten in diesem Thema |
UmwStR/EStG/KStG - Taxman - 12.02.2011, 20:12
RE: UmwStR/EStG/KStG - showbee - 12.02.2011, 21:22
RE: UmwStR/EStG/KStG - Dragon - 13.02.2011, 01:39
RE: UmwStR/EStG/KStG - showbee - 13.02.2011 11:43
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