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UmwStR/EStG/KStG
12.02.2011, 21:22
Beitrag: #2
RE: UmwStR/EStG/KStG
Bauchentscheidung: Ich finde adhoc Lösung 2 gar nicht so verkehrt, durch die Rückbeziehung auf den 1.1. war die Entnahme des Darlehens ins PV auch auf den 1.1. rückzubeziehen, somit sind mE die danach erfolgten Zinsaufwandsbuchungen für diesen Zweck umzuqualifizieren in Privatentnahmen und somit wie andere Entnahmen im Rückbeziehungszeitraum anzusetzen.
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UmwStR/EStG/KStG - Taxman - 12.02.2011, 20:12
RE: UmwStR/EStG/KStG - showbee - 12.02.2011 21:22
RE: UmwStR/EStG/KStG - Dragon - 13.02.2011, 01:39
RE: UmwStR/EStG/KStG - showbee - 13.02.2011, 11:43

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