Steuerfreie Zinsen aus Frankreich
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11.02.2011, 15:37
Beitrag: #2
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RE: Steuerfreie Zinsen aus Frankreich
also ich sage mal so, wer in Dts. seinen Wohnsitz hat unterliegt mit seinen Welteinkünften der dt. Einkommensteuer. Kommt es zur Möglichkeit einer doppelten Besteuerung, so regelt das DBA wer besteuern darf bzw. wer die doppelte Besteuerung vermeiden muss.
Wenn Deutschland bereits durch den Wohnsitz (Ansässigkeit) und dann noch nach dem DBA die Besteuerung zu steht, so liegt dieSache doch klar auf der Hand - würde ich meinen. Und dann geht es nur darum, ob die Einnahmen dem dt. Steuerrecht nach zu versteuern sind. Dann greift hier wohl § 20 EStG. Sehe keinen Befreiungsgrund. allenfalls die Abgeltungssteuer, wenn man das als Befreiung vom Spitzensteuersatz sehen will. ![]() Ciao Dragon |
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Steuerfreie Zinsen aus Frankreich - grönland - 11.02.2011, 14:47
RE: Steuerfreie Zinsen aus Frankreich - Dragon - 11.02.2011 15:37
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RE: Steuerfreie Zinsen aus Frankreich - grönland - 13.02.2011, 18:05
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