11.02.2011, 14:47
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Mandant ist in Deutschland ansässig und bezieht Zinsen aus Frankreich.
Nach Artikel 10 des DBA Deutschland/Frankreich steht dem Ansässigkeits-
staat (hier Deutschland) das alleinige Besteuerungsrecht zu.
Der Mandant hat aber Einkünfte aus sogenannten Livrets (Sparbücher)
die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei sind.
Jetzt meine grundsätzliche Frage (zu der ich im DBA nichts finden kann):
Sind die Kapitaleinkünfte des Mandanten in Deutschland steuerpflichtig, obwohl
sie in Frankreich steuerfrei sind?
Mein Mandant ist in Deutschland ansässig und bezieht Zinsen aus Frankreich.
Nach Artikel 10 des DBA Deutschland/Frankreich steht dem Ansässigkeits-
staat (hier Deutschland) das alleinige Besteuerungsrecht zu.
Der Mandant hat aber Einkünfte aus sogenannten Livrets (Sparbücher)
die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei sind.
Jetzt meine grundsätzliche Frage (zu der ich im DBA nichts finden kann):
Sind die Kapitaleinkünfte des Mandanten in Deutschland steuerpflichtig, obwohl
sie in Frankreich steuerfrei sind?