Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
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05.02.2011, 14:12
Beitrag: #4
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RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
Nachtrag:
vom BFH bestätigt! BFH v. 14.7.2010, X R 34/08, Rz. 31f. schrieb:Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 715) ist von einer unternehmerbezogenen Sanierung auszugehen, wenn dem Schuldner durch den Erlass eine schuldenfreie Liquidierung seines Unternehmens und der Aufbau einer Existenz in selbständiger oder nichtselbständiger Position ermöglicht wird, ohne dass er durch Schulden aus einer früheren unternehmerischen Tätigkeit belastet bleibt. Auf die Sanierungseignung des Unternehmens ist in diesen Fällen nicht abzustellen. Eine unternehmensbezogene Sanierung soll hingegen den Fortbestand des Unternehmens sichern. Es soll vor dem Zusammenbruch bewahrt und wieder ertragsfähig gemacht werden (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784). Daran fehlt es, wenn das Unternehmen seine werbende Tätigkeit bereits vor dem Schuldenerlass eingestellt hat. |
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Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - meyer - 04.02.2011, 22:43
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - zaunkönig - 05.02.2011, 11:11
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - showbee - 05.02.2011, 13:19
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - showbee - 05.02.2011 14:12
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RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - meyer - 05.02.2011, 16:11
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