Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
|
05.02.2011, 11:11
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung
Hallo,
dazu ein Auszug aus einem Aufsatz eines RA für Insolvenzrecht (die Quelle müsste ich suchen) Zitat:Mit BMF-Schreiben vom 22.12.2009 wurde nunmehr auch die unternehmerbezogene Restschuldbefreiung von dieser Regelung umfasst. Damit hat das BMF anerkannt, dass ansonsten ein Zielkonflikt zwischen dem Insolvenz- und dem Steuerrecht entsteht: Während zivilrechtliche Schulden von der Restschuldbfreiung erfasst werden, entstünde aus dieser Befreiung ein steuerpflichtiger Sanierungsgewinn, der nicht durch Billigkeitsmaßnahmen – d.h. Gerechtigkeit im Einzelfall – wie Erlass und abweichende Steuerfestsetzung - kompensiert werden könnte. Und es gibt/gab dazu ein Verfahren vor dem BFH: VIII R 2/08 Die Empfehlung der Praktiker lautet: Erlassantrag stellen und auf das anhängige Verfahren verweisen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - meyer - 04.02.2011, 22:43
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - zaunkönig - 05.02.2011 11:11
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - showbee - 05.02.2011, 13:19
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - showbee - 05.02.2011, 14:12
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - showbee - 05.02.2011, 14:14
RE: Sanierungsgewinn nach Restschuldbefreiung - meyer - 05.02.2011, 16:11
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste