Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
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04.02.2011, 22:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2011 22:51 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
Die Abgrenzung ergibt sich aus R 9.2 Abs. 2 LStR. Siehe auch die Hinweise unter "Regelmäßige Arbeitsstätte". Das FA hat hieraus aber nur einen Halbsatz mit einer von zwei Bedingungen zitiert.
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Nachrichten in diesem Thema |
Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Opa - 04.02.2011, 15:43
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Eisvogel - 04.02.2011, 16:24
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Opa - 04.02.2011, 19:59
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - meyer - 04.02.2011 22:48
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