Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
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04.02.2011, 16:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2011 17:45 von Eisvogel.)
Beitrag: #2
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RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
Opa schrieb:Das FA schreibt nun: "Befindet sich der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme weder im Betrieb des AG noch in der Wg. des Studierenden, ist der jeweilige Ort der Fortbildungsmaßnahme vom ersten Tag an regelmäßige Arbeitsstätte."R 9.2 LStR 2011: "(3) Liegen weder im Betrieb des Arbeitgebers noch in der Wohnung des Stpfl. die Voraussetzungen für die Annahme einer regelmäßigen Arbeits- oder Fortbildungsstätte i. S. d. Absatzes 2 vor, ist der jeweilige Ausbildungsort vom ersten Tag an regelmäßige Arbeitsstätte." Hier gibt es ja eine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb. Darum Reisekosten. Schönes WE |
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Nachrichten in diesem Thema |
Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Opa - 04.02.2011, 15:43
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Eisvogel - 04.02.2011 16:24
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Opa - 04.02.2011, 19:59
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - meyer - 04.02.2011, 22:48
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