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Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
04.02.2011, 16:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2011 17:45 von Eisvogel.)
Beitrag: #2
RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit
Opa schrieb:Das FA schreibt nun: "Befindet sich der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme weder im Betrieb des AG noch in der Wg. des Studierenden, ist der jeweilige Ort der Fortbildungsmaßnahme vom ersten Tag an regelmäßige Arbeitsstätte."
???
R 9.2 LStR 2011:
"(3) Liegen weder im Betrieb des Arbeitgebers noch in der Wohnung des Stpfl. die Voraussetzungen für die Annahme einer regelmäßigen Arbeits- oder Fortbildungsstätte i. S. d. Absatzes 2 vor, ist der jeweilige Ausbildungsort vom ersten Tag an regelmäßige Arbeitsstätte."
Hier gibt es ja eine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb. Darum Reisekosten.
Schönes WE
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RE: Weiterbildung / Auswärtstätigkeit - Eisvogel - 04.02.2011 16:24

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