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Abgabefrist - Begründung
13.01.2011, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 19:31 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Abgabefrist - Begründung
Also wenn das eine FA eine "Mitteilung" gibt, dass keine Fristverlängerung gewährt wird, ist das aus meiner Sicht der gleiche ablehendende Verwaltungsakt nur mit Einspruchsfrist von einem Jahr mangels RB-Belehrung. Sieht nur nicht so förmlich aus.

"Verspätete Einreichung akzeptieren" soll wohl heißen, vorher passiert nichts mit Verspätungszuschlag, Schätzung, usw. Das ist aber trotzdem formell keine Fristverlängerung, es werden nur für dieses Mal keine Konsequenzen an die verspätete Einreichung geknüpft.

Ablehnung muss m. E. gemacht werden, da sonst soweit ich weiß, davon ausgegangen werden kann, dass die FV stillschweigend gewährt wurde. Es wurde ein Antrag gestellt und der muss beschieden werden.
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Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011, 10:25
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