Abgabefrist - Begründung
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13.01.2011, 10:25
Beitrag: #1
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Hallo,
ich habe für einen Mandanten in Niedersachsen Antrag auf Fristverlängerung bis 28.02. gestellt und Einreichung der Erklärung per Elster angekündigt. Vom FA in Niedersachsen habe ich heute einen förmlichen Bescheid über Ablehnung samt Rechtsbehelfsbelehrung bekommen ![]() Bei uns hier in Ba-Wü gilt seitens der FinVerw die Einreichung per Elster als ausreichender Grund für Verlängerung. Kann mir jemand sagen, ob es die Elster Vereinbarung auch in Niedersachsen gibt oder ob dort tatsächlich jede Fristverlängerung über den 31.12. hinaus einzeln begründet werden muß? Gruß tosch |
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Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011 10:25
RE: Abgabefrist - Begründung - Opa - 13.01.2011, 13:33
RE: Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011, 15:55
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RE: Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011, 19:07
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