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Riester-Verständnisproblem
07.01.2011, 11:06
Beitrag: #20
RE: Riester-Verständnisproblem
@opa
Da gibts noch nichts neues. Falls die Bescheinigung noch nicht vorliegen, beim FA im Rahmen der Erklärung bitten, diese unter VdN zu stellen. Das ist der einzig gangbare Weg.

Mein Fall ist dann doch noch zu einem gütlichen Ende gekommen.

Nachdem mir die fauchende Dame wieder mal die falsche Bescheinigung zugesandt hat (nämlich die nach § 92 EStG) griff ich ein letztes Mal zum Telefonhörer. Leider habe ich keinen erreicht, was vielleicht auch ganz gut so war. Am nächsten Tag rief mich der Kanzleiinhaber zurück (die fauchende Dame ist angestellte Beraterin) und ich schilderte ihn mein Bescheinigungsproblem. Er sicherte mir zu, den Einspruch umgehend zurück zu nehmen. Im Vertrauen teilte ich ihm mit (er war ja n' Netter), dass dies auch die beste Lösung für die Mandanten sei, denn die Steuer würde sich bei Vorlage der richtigen Bescheinigung nur noch nach oben bewegen. Er sah das ein und meinte noch, dass ihm auch das Verständnis dafür fehle, warum seine Mitarbeiterin so verhement ihren Willen durchsetzen wollte - außer Arbeit hätte dieser Fall nix gebracht.

Heute liegt mir nun die angekündigte Rücknahme vor und ich hab ein Problem weniger.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Riester-Verständnisproblem - Kiharu - 20.12.2010, 15:56
RE: Riester-Verständnisproblem - Opa - 20.12.2010, 18:07
RE: Riester-Verständnisproblem - Opa - 20.12.2010, 19:48
RE: Riester-Verständnisproblem - Opa - 22.12.2010, 18:53
RE: Riester-Verständnisproblem - Kiharu - 07.01.2011 11:06

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