Riester-Verständnisproblem
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20.12.2010, 20:59
Beitrag: #8
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RE: Riester-Verständnisproblem
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Es gibt einen Erstbescheid, dort wurde der Vertrag des Ehemannes mit seiner Zulagen und der falsch beantragten Kinderzulage berücksichtigt. Ergebnis: SA-Abzug maximal 2.100 ¤, die Kinderzulage war über den Maximalbetrag, wurde daher im Bereich der SA nicht berücksichtigt aber auf die festzusetzende Steuer aufgeschlagen. Dagegen Einspruch Euer Ehren, weil die Zulage der Frau in Höhe von 154 ¤ nicht berücksichtigt wurde (so stands geschrieben). Anbieterbescheinigung für Ehefrau sollte nachgereicht werden. Dann Mitteilung von der ZfA, dass die Kinderzulage nicht auf den Mann übertragen wurde und damit beim Mann nicht zu berücksichtigen ist. Ergebnis: geänderter Bescheid ohne Kinderzulage (welche sich beim SA-Abzug ja eh nicht ausgewirkt hatte), jedoch auch kein Aufschlag auf die festgesetzte ESt - daher Steuererstattung = Höhe der Kinderzulage. Dieser Bescheid stellt bereits die bestmöglichste Steuerfestsetzung dar. Kurz vor Ergehen des Bescheides habe ich die Dame angeschrieben, dass die Kinderzulage nicht zu gewähren ist, da keine Übertragung auf den Ehemann erfolgte und für die Ehefrau seit Juli keine Anbieterbescheinigung vorgelegt wurde. Jetzt liegt der Dame der geänderte Bescheid vor und sie faucht mich an, dass wieder keine Kinderzulage und keine Zulage für die Ehefrau berücksichtigt wurde. Ich verwies auf den bisherigen Schriftverkehr, sie besteht weiter auf die Zulagen und wird bis Ende des Jahres die Anbieterbescheinigung vorlegen. Wenn ich den Erstbescheid mit dem Zweitbescheid vergleiche, dann muss mir zwangsläufig ein Licht auf gehen. Der Sonderausgabenabzug blieb jeweils gleich, nur die auf die Einkommensteuer aufzuschlagende Kinderzulage war die Änderung. Wenn ich 1 + 1 zusammen zähle, dann muss doch einem Berater klar sein, dass der SA-Abzug bereits bis Maximalbetrag ausgeschöpft ist und sich die weiteren Zulagen nur noch zu ungunsten auswirken. Als FA kann ich doch nicht einem Berater sagen, überlegen Sie es sich gut, ob Sie das wirklich wollen, was sie da im Einspruch und im Telefonat so vehement fordern. Das würde sich aber sehr zu ungunsten Ihrer Mandantschaft auswirken. Denken sie doch noch mal bitte bitte drüber nach. Nö, ich habs ihr erklärt, warum eine Änderung zu Gunsten wegen der weggefallenen Kinderzulage rausgekommen ist, ich hab in diesem Zusammenhang gefragt, ob sich ihr Einspruch damit erledigt hat und wenn man dann immer noch nicht die Einschläge hört und weiterhin an einer Änderung festhält- dann wird dem Einspruch eben abgeholfen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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