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Riester-Verständnisproblem
20.12.2010, 15:56
Beitrag: #1
Riester-Verständnisproblem
Heute fauchte mich eine Beraterin am Telefon an, dass im Einkommensteuerbescheid die Zulage für Ehefrau und Kind nicht berücksichtigt wurde. Hintergrund der Nichtberücksichtigung war die Tatsache, dass wir seit Juli (!!!) der Anbieterbescheinigung hinterher rennen. In dem ihr frisch zugegangenen Bescheid im Rb-Verfahren erfolgte eine Änderung. Sie hatte nur den Bescheid geprüft, ohne die Akte dazu zu nehmen und fauchte munter drauf los. Übersehen, vergessen, verdrängt hatte die Dame den monatelangen Schriftwechsel incl. meines letzten Schreibens, wo die Änderungen explizit erläutert wurde. Ich riet ihr, bevor sie sich das nächste Mal beim FA beschwert, warum die Zahlen nicht stimmen, erstmal die Akte zu Hand zu nehmen. Wenn es ihr um die Berücksichtigung der Zulagen für Ehefrau und Kind ginge, hätte sie jetzt noch Frist bis zum Ende des Jahres die Anbieterbescheinigung vorzulegen.

Nun liegt mir ja für das Vorjahr die Anbieterbescheinigung vor. Danach ist das Eheweib mittelbar begünstigt. Der Ehemann hat lt. Bescheinigung 1.946 Euro Altersvorsorgebeiträge gezahlt, das Eheweib 0 Euro. Der aktuelle Bescheid berücksichtigt

Altersvorsorgebeiträge 1.946 ¤
Zulage Ehemann 154 ¤
Höchstbetrag als SA berücksichtigt daher 2.100 Euro

auf die festgesetzte Steuer wurde die Zulage in Höhe von 154 ¤ aufgeschlagen.

Die fauchende Beraterin will nunmehr den Vertrag der Ehefrau und damit die Zulage für Weib und Kind berücksichtigt haben. Nach meinem (unmassgeblichen) Verständnis führt das jedoch zu einer wesentlich ungünstigen Konstellation. Da das Weib nur mittelbar begünstigt ist, verbleibt es beim Sonderausgabenabzug in Höhe von max. 2.100 ¤. Dieser wurde bereits durch den Ehemann mit seinen Beiträgen und seiner Zulage voll ausgeschöpft. Bei einer Berücksichtigung des Eheweibes verbliebe es beim maximalen SA-Abzug in Höhe von 2.100 ¤. Das heisst die Zulagen für Weib und Kind wirken sich beim SA-Abzug nicht aus, jedoch werden die Zulagen für Weib und Kind auf die festzusetzende Steuer aufgeschlagen.

Die Günstigerprüfung lt. Gesetzt prüft ja nur, ob SA insgesamt günstiger ist als die Zulagen. Dabei wird nicht zwischen mehreren Verträgen differenziert. Die günstigste Steuer ergibt sich, wenn man lediglich den Vertrag des Ehemann berücksichtigt. So wie die Festsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist.

Nun mein Problem: Übersehe ich hier irgendwas? Probeberechnungen bestätigen meine Auffassung. Nur die Beraterin besteht ja voll und ganz auf die Berücksichtigung des Vertrages der Ehefrau. Ich sehe dabei steuerlich jedoch keinen Vorteil. Besteht der Vorteil vielleicht ausserhalb der Steuerfestsetzung?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Riester-Verständnisproblem - Kiharu - 20.12.2010 15:56
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