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agwl. Belastung...oder doch nicht
15.12.2010, 11:34
Beitrag: #7
RE: agwl. Belastung...oder doch nicht
Ich finde die BFH Rspr schon eindeutig und nachvollziehbar, es fehlt einfach an der Zwangsl�ufigkeit, weil die Summe gezahlt wurde, nachdem die Frau "Ehebruch" begangen hat. Probieren kann man es dennoch, ggf. muss man die Drohende Verschleppung des leiblichen Kindes in den Vordergrund stellen. Hier k�nnte man argumentieren, dass nach deutschem Recht (� 1592 Nr. 1 BGB) der Kolumbianer der rechtliche Vater war, aber die biologische und dadurch auch emotionale Vaterschaft eindeutig nicht. Die Zwangsl�ufigkeit ergibt sich dadurch, dass der Vater (Kolumbianer) insoweit sicherlich ein Aufenthaltsbestimmungsrecht gehabt h�tte und diese tats�chlich h�tte auch aus�ben wollen und man zur �berwindung dessen gezahlt hat. Sonst h�tte man ggf. die Vaterschaftsfeststellung (� 1600 BGB) durchf�hren k�nnen, aber h�tte diese danach nicht vollziehen k�nnen (Kind weg). Problematisch ist hier, das man auch einstweiligen Rechtsschutz (Zivilrecht) h�tte nutzen k�nnen und m�ssen. Das Problem m�sste man "umschiffen" und bspw. Dinge darlegen, die eben auch diesen einstweiligen Rs untauglich erschienen lie�en (angedrohte Ausreise binnen 24 Stunden o.�.?).

Auf die Freundin, Scheidung und bevorstehende Ehe w�rde ich nicht abstellen, da ist doch BFH III R 31/02 deutlich.
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RE: agwl. Belastung...oder doch nicht - showbee - 15.12.2010 11:34

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