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agwl. Belastung...oder doch nicht
15.12.2010, 10:50
Beitrag: #6
RE: agwl. Belastung...oder doch nicht
Hallo,

die Scheidung ist zwar beantragt, nur ist der Mann nicht auffindbar was in einem Land wie Dt. zwangsweise zu bürokratischen Problemen führt. Mein Mandant hätte die Frau schon längst geheiratet, na ja andere Baustelle. Aber trennen wir doch mal Zivil- vom Steuerrecht. Wenn ich erpresst werde, erfülle ich dann nicht die Vorraussetzungen des § 33? Es gibt dazu ein BFH-Urteil vom 18.03.2004 das in einigen Punkten passt und in einigen (m.E. entscheidenen) ebend nicht. Ich werde die Sache noch einmal überschlafen.

@jive

meine Frau war damals Denkmalgeschützt und da sie länger als 7 Jahre im AV stand wollte ich eine 6b-Rücklage bilden, leider war kein Gewinn vorhanden den ich hätte zurückstellen können. Und ob ich die Frist für eine Neuinvestition schaffe ist auch mehr als fraglich..........

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: agwl. Belastung...oder doch nicht - tolledeu - 15.12.2010 10:50

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