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§164
13.12.2010, 21:34
Beitrag: #7
RE: §164
Kiharu schrieb:1. Schätzung mit VdN
2. Aufhebung VdN
3. Einspruch gegen diesen Bescheid
4. Abgabe der Steuererklärung mit höheren Einnahmen als geschätzt (da Einnahmen höher als die vorherige Schätzung, liegt hier wohl eine Selbstanzeige vor)
5. Veranlagung entsprechend der eingereichten Erklärung mit erneuter Aufnahme VdN
6. Besuch vom Taxpert mit dem Ergebnis, dass noch mehr Steuern festzusetzen wären, was aber nicht nach § 173 AO gehen würde

Den großen Fehler hat das Finanzamt bei 5. gemacht - hier hätte der VdN nicht erneut aufgenommen werden dürfen. Die Erhöhung der Steuerfestsetzung aufgrund der abgegebenen Erklärung war ohne Probleme möglich, da in der Regel durch § 173 gedeckt und daher auch ohne Androhung der Verböserung zulässig, nicht gedeckt ist aber die Aufnahme des VdN.

Eine Verständnisfrage: Wir haben also nunmehr einen EStB mit VdN (5.). Die Wiederaufnahme des VdN ist rechtswidrig, ok, aber sie ist doch wirksam. Also müsste doch auch eine Änderung nach 164 möglich sein, sie ist eben nur rechtswidrig. Das hindert doch grundsätzlich nicht die Änderung, oder?

Helft mir auf die Sprünge.[/align]
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§164 - taxpert - 10.12.2010, 22:40
RE: §164 - Kiharu - 11.12.2010, 10:59
RE: §164 - meyer - 11.12.2010, 17:51
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