§ 10 f bzw. g
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11.12.2010, 09:39
Beitrag: #2
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RE: § 10 f bzw. g
Hallo,
nach dem Gesetzestext sind es 10 Jahre. Wüsste auch nicht dass die gesetzliche Regelung Inhalt des JStG 2010 gewesen wäre. Sagen ist eines, aber die Rechtsgrundlage dazu benennen ist der entscheidende Faktor. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernĂŒnftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu MaĂ, wenn er mich trifft, wĂ€hrend alle anderen immer die alten MaĂstĂ€be anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
§ 10 f bzw. g - Opa - 10.12.2010, 15:20
RE: § 10 f bzw. g - zaunkönig - 11.12.2010 09:39
RE: § 10 f bzw. g - meyer - 11.12.2010, 18:32
RE: § 10 f bzw. g - Opa - 11.12.2010, 20:49
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