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10.12.2010, 22:40
Beitrag: #1
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Entweder seh ich den Wald vor lauter B�umen nicht, oder es liegt am Bier, dass ich mir heute abend schon geg�nnt habe....
Kann ein ge�nderter Bescheid erneut unter VdN ergehen, nachdem der VdN zuvor aufgehoebn wurde? Aktueller Fall: Sch�tzung ESt 2007, Aufhebung VdN, Einspruch hiergegen, Abgabe StErkl (Steuer h�her!), neuer Bescheid wieder unter VdN. Spielt es eine Rolle, dass �nderung im Rahmen Einspruch (Aufnahme VdN grunds�tzlich Verb�serung)? Kann durch R�cknahme des Einspruchs (neuer Bescheid enth�lt keinerlei Hinweis ob Einspruch erledigt ist oder weiterl�uft!) der VdN "ung�ltig" gemacht werden? Mein subjektives Gef�hl als Bpler sagt mir, dass eine Festsetzung unter VdN in diesem Fall m�glich sein m�sste, egal ob �nderung im Rahmen Einspruch oder ohne. Der bay. Rechnungshof verlangt schlie�lich, dass in diesem Fall (Selbstanzeige) die StErkl sofort veranlagt werden muss. Man kann also z.B. keine Bp abwarten. Mein Problem ist, dass meine Feststellungen f�r 2007 definitiv KEINE neuen Tatsachen sind! Sch�nes Wochenende noch! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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�164 - taxpert - 10.12.2010 22:40
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