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§129 AO
08.12.2010, 16:38
Beitrag: #8
RE: §129 AO
Da stehen die Chancen wahrscheinlich eher schlecht, jedenfalls würde ich als FA sagen, dass da eine fehlerhafte rechtlichen Beurteilung nicht ausgeschlossen ist.

Aber: In so einem Fall macht Versuch kluch, vielleicht haben Sie Glück.

Ich würde anführen, dass sich aus den eingereichten Unterlagen ergab (Bescheinigung der Versicherung) dass es sich um eine Rürup-Rente handelt und somit für das FA erkennbar gewesen gewesen wäre, dass lediglich ein Eingabefehler vorliegt. Immerhin kann eine Rurup-Rente erst seit 2005 abgeschlossen werden und bei Zeile 64 steht explizit dabei, dass ein Abzug von Beiträgen für "Neuverträge" dort nicht möglich ist.
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