Betriebsaufgabe bei Ehegatten
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06.12.2010, 16:13
Beitrag: #9
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
höfner501 schrieb:Danke für die beiden Urteile. Das ist aber besonders in der LuF Standard-und hat mit einer "faktischen" Betriebsaufgabe nichts zu tun. Solange die wesentlichen Betriebsgrundlagen noch da sind (Felder, Wiesen...) und ohne all zu viel Aufwand wieder begonnen werden kann, ist keine Betriebsaufgabe erfolgt, auch wenn die Landwirtschaft nicht mehr aktiv ausgeübt wird, sondern alles verpachtet wird. Eine "konkludente" Betriebsaufgabe gibts nicht. Ich würds aber an Deiner Stelle probieren, würd aber meine Mandanten drauf vorbereiten, dass es evtl nicht klappen könnte. ----------------- LG Clematis |
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Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 03.12.2010, 13:10
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Taxman - 03.12.2010, 13:31
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - zaunkönig - 03.12.2010, 14:07
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010, 14:43
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 03.12.2010, 14:59
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010, 15:10
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010, 15:14
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 06.12.2010, 09:13
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 06.12.2010 16:13
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