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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
06.12.2010, 16:13
Beitrag: #9
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
höfner501 schrieb:Danke für die beiden Urteile.
Wobei in meinem Fall es sich wohl so darstellt, dass der landwirtschaftliche Betrieb tatsächlich längst eingestellt wurde, aber die Betriebsaufgabe fehlt. Sprich keine Tiere mehr, sämtliche Wiesen verpachtet und die Gebäude auch vom Sohn schon anderweitig genutzt bzw. abgerissen.

Das ist aber besonders in der LuF Standard-und hat mit einer "faktischen" Betriebsaufgabe nichts zu tun.
Solange die wesentlichen Betriebsgrundlagen noch da sind (Felder, Wiesen...) und ohne all zu viel Aufwand wieder begonnen werden kann, ist keine Betriebsaufgabe erfolgt, auch wenn die Landwirtschaft nicht mehr aktiv ausgeübt wird, sondern alles verpachtet wird.

Eine "konkludente" Betriebsaufgabe gibts nicht.

Ich würds aber an Deiner Stelle probieren, würd aber meine Mandanten drauf vorbereiten, dass es evtl nicht klappen könnte.

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LG
Clematis
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 06.12.2010 16:13

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