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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
03.12.2010, 15:14
Beitrag: #7
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Du kannst probieren, ich sehe aber wenig Erfolg. Siehe die beiden Urteile.

Die Schätzung ist übrigens bei Landwirten eine weitverbreitete Methode, es werden sogar jährlich die Grundlagen, nach der die Schätzung durchzuführen ist, ermittelt (ESt-Kartei!)

LfSt Bayern, 30.4.2010, S 2150 a.1.1 - 3 St 32
1. Schätzungsgrundbetrag ( ESt-Kartei § 13 Karte 31.1 Nr. 2)

Für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 können folgende Schätzungsgrundbeträge je ha LN angesetzt werden:Hackfruchtanteil LVZ nach dem letzten Einheitswertbescheid
in v.H. der LN unter 35 35 - 45 über 45
(1) (2) (3)
EUR EUR EUR
a) 0 - 10 875 950 1.000
b) über 10 - 15 950 1.025 1.075
c) über 15 - 20 1.000 1.100 1.150
d) über 20 - 30 1.050 1.150 1.250
e) über 30 1.100 1.200 1.300


Bei Betrieben mit einer LVZ von unter 25,0 kann der Schätzungsgrundbetrag um 10 % vermindert werden

usw

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LG
Clematis
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010 15:14

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