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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
03.12.2010, 14:43
Beitrag: #4
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Da sehe ich schon Probleme-gab da mal nen Landwirt, hoch verschuldet, der sich selbst umgebracht hat, und in seinem Abschiedsbrief geschrieben hat, dass er die Landwirtschaft nicht mehr will, dass ihm alles zu blöd ist und er sich deswegen umbringt. Wurde nicht als Betriebsaufgabe gewertet, ist wohl bis zum BFH gegangen. Muss mal nach dem Fall suchen gehen.

Auch wenn Du nur den est-lichen Aspekt gesehen hast-den an die Erbschaftsteuer (keine Ahnung ob die in Deinem Fall überhaupt zum tragen kommt wg Freibeträgen), aber dort machts uU nen Unterschied ob ein aktiver Betrieb vererbt wird oder nicht...

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LG
Clematis
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010 14:43

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