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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
03.12.2010, 14:07
Beitrag: #3
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Hallo,

Den Einwand von @Taxman kann ich gerade mal nicht nachvollziehen. Die Aufgabe kann durch Handlung erklärt werden, was ja hier mit Beendigung der Bewirtschaftung und Überführung des betrieblichen Vermögens in das Privatvermögen tatsächlich geschehen sein könnte.

In der Verpachtung sehe ich noch ein kleines Problem, wenn der Pächter die erbberechtigten Kinder sind. Da kann ich mich an ein BFH-Urteil erinnern, wo die Betriebsaufgabe versagt wurde.
Ansonsten steht eine Verpachtung einer Betriebsaufgabe nicht entgegen.

Was ist denn mit den Veranlagungsjahren nach 2005? Aus der Verpachtung sind doch auch erklärungspflichtige Einkünfte entstanden. Zudem müsste das zuständige Finanzamt doch auch mal die steuerlichen Verhältnisse in der Folgezeit hinterfragt haben.
Gegebenenfalls ist hier ja schon eine Aufgabe erklärt worden.

Ansonsten kurzer Hinweis auf § 370 AO wg. Verpachtung!

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - zaunkönig - 03.12.2010 14:07

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