Betriebsaufgabe bei Ehegatten
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03.12.2010, 13:10
Beitrag: #1
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Betriebsaufgabe bei Ehegatten
Folgender Fall:
Ehegatten M und F betrieben beide eine Landwirtschaft. Letzte Steuerabgabe wohl in 2005. Die Frau F ist in 2009 verstorben. Nun wird überlegt, wie das Vermögen auf die Kinder übertragen werden kann. Bislang wurde keine Betriebsaufgabe erklärt, auch wenn der Betrieb faktisch schon länger aufgegeben wurde. Wiesen sind noch verpachtet. Ein Sohn könnte ggf. Teile des Grundvermögens in seinen Betrieb übertragen, aber das ist nur zweite Option. Ich würde idealerweise noch für 2009 die Betriebsaufgabe erklären, und zwar VOR dem Todeszeitpunkt der Frau. Da beide gut über 70 Jahre als sind, hätten BEIDE den Freibetrag nach § 16 IV EStG und aufgrund fehlender weiterer Einkünfte wäre das für die Betriebsaufgabe meine absolute Favoritenlösung. Sieht hier jemand Probleme? Danke schon mal für ein Feedback. Nachtrag: Auch wenn es sich um einen LuF Betrieb handelt, geht es mir mehr um den normalen est-lichen Aspekt, weshalb ich mir erlaubt habe, das Thema hier zu bringen. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Betriebsaufgabe bei Ehegatten - höfner501 - 03.12.2010 13:10
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Taxman - 03.12.2010, 13:31
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - zaunkönig - 03.12.2010, 14:07
RE: Betriebsaufgabe bei Ehegatten - Clematis - 03.12.2010, 14:43
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