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Kürzung § 10 Abs. 3 EStG bei Ges-GF
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02.12.2010, 13:29
Beitrag: #1
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Kürzung § 10 Abs. 3 EStG bei Ges-GF
Folgender Fall:
Vater V war schon immer Gesellschafter-GF bei der X-GmbH mit 100%. Natürlich mit Pensionszusage. Sohn S war normaler Angestellter bei selbiger GmbH und bekam wie alle anderen einen Beitrag zur Unterstützungskasse. Seit 2004 ist S zu 40% an der GmbH beteiligt. V weiterhin Pensionszusage, S weiterhin Unterstützungskasse. Frage: Beide fallen jetzt doch unter den § 10 c Abs. 3 EStG (bis 2009) bzw. § 10 Abs. 3 Nr. 1b EStG. Die Folge wäre doch, dass ich bei beiden den Höchstbetrag i.H.v. 20.000 ¤ kürzen muss. Ob das ganze quotal oder sonstwie ist, mit der Altersvorsorge ist ja inzwischen Jacke wie Hose. Da die Unterstützungskasse sehr niedrig ist, stellt sich jetzt die Frage, ob ich da rauskomme, wenn der Sohn die U-Kasse kündigt. Habe ich dann tatsächlich keine Kürzung mehr? Ich behaupte mal: ja. Ob ich richtig steh, seh ich wenn das Licht angeht.... Danke für eure Antworten Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Kürzung § 10 Abs. 3 EStG bei Ges-GF - höfner501 - 02.12.2010 13:29
RE: Kürzung § 10 Abs. 3 EStG bei Ges-GF - Petz - 02.12.2010, 17:46
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