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Lebensspaß als a.g. Belastung?
07.09.2007, 22:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 22:56 von Petz.)
Beitrag: #10
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Lemgun schrieb:Und Lebensspaß kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsmäßigkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt.

Ja, sehe ich auch so.
Die Probleme bei Sonderausgaben und agB sind ja bei beiden die Gleichen:
Wo fängt es an und wo hört es auf?
Wieso ist beispielsweise eine künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemanns zwangsläufig und damit absetzbar, die mit dem Samen eines anderen Mannes hingegen nicht?

Wenn der BFH hier entschieden hat, dass Unfruchtbarkeit einer Frau eine Krankheit ist, wieso ist dann die Zeugungsunfähigkeit des Ehemanns keine Krankheit?

Ich verstehe das jedenfalls nicht.

Wie aber eben so vieles, was in Berlin von den uns allen gewählten Abgeordneten und auch von den Richtern in München so entschieden und für richtig befunden wird.

Und in letzter Zeit passiert mir das immer häufiger, erschreckenderweise.

Hans-Christian schrieb:Ein Staat, der nur aus Beamten besteht, kann nicht existieren.
Ja, sehe ich auch so.
Wobei ich mich nicht erinnern kann, das so behauptet zu haben.
Aus meinen beiden Jungs ist auch was Vernünftiges geworden, die sind beide Rentenzahler.
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RE: Lebensspaß als a.g. Belastung? - Petz - 07.09.2007 22:43

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