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Lebensspaß als a.g. Belastung?
07.09.2007, 21:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 21:28 von Lemgun.)
Beitrag: #9
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
@Zaunkönig:

Meines Erachtens ist der Ansatz: "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen" hier falsch, das beträfe das m.E. die obkjektive Leistungsfähigkeit des Betreffenden, die ist aber nicht Ziel der Entlastung durch agB.

Das objektive Nettoprinzip verlangt, dass nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gekürzt um die Erwerbsausgaben, besteuert werden (Gewinnbesteuerung statt Einnahmenbesteuerung).

Das subjektive Nettoprinzip verlangt darüber hinaus die Abzugsfähigkeit privater Ausgaben, die für die Lebensführung unentbehrlich sind (Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen), da damit dem Leistungsfähigkeitsgedanken nachgekommen wird.

Und Lebensspaß kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsmäßigkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt.

Das ist mehr als eine "Störfunktion", die ich mangels Zwangsläufigkeit selbstverständlich bei deinen Extrembeispielen auch ablehnen würde.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Lebensspaß als a.g. Belastung? - Lemgun - 07.09.2007 21:23

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