Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
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23.11.2010, 19:33
Beitrag: #12
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RE: Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
Kiharu schrieb:Regelungsinhalt der Einkommensteuerfestsetzung ist lediglich die Höhe der festgesetzten Steuer - nicht mehr und nicht weniger.=> aber da wäre ich ja wieder drin, weil ich ja gegen die festgesetzte Einkommensteuer vorgehe, in dem ich sage, die Ermäßigung gem. § 35 EStG ist nicht rechtens, auch wenn es im ersten Moment eine Verböserung darstellt. Kiharu schrieb:Wie Petz schon schrieb, ein Ingeneur hat nicht zwingend freiberufliche Einkünfte. Ergo kann eine falsche rechtliche Würdigung nicht ausgeschlossen werden und wir sind raus aus dem § 129 AO. => soweit so gut, aber es handelt sich um einen freiberuflichen Ingenieur - nach Prüfung sämtlicher Eventualitäten. Könnte ich mich somit auf eine falsche rechtliche Würdigung berufen? Ich weiß, ich bin hartnäckig... Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
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