Steuerberater

Normale Version: Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
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Moin Moin,

Nach Mandatsübernahme stellt sich heraus, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eigentlich freiberufliche Einkünfte sind, da der Mandant beratender Ingenieur ist. Es gab auch nie eine Gewerbeanmeldung oder dergleichen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich über § 129 AO die Möglichkeit habe, die bisherigen Bescheide - es wären (Gott sei Dank!) nur 4 Bescheide - zu korrigieren. So gesehen liegt ja ein Rechtsirrtum seitens des Steuerpflichtigen vor, den der Finanzbeamte übernommen hat (falls ich meinem AO-Kommentar richtig verstanden habe). Der Finanzbeamte hätte doch erkennen müssen, dass ein Ingenieur Freiberufler ist? Oder hätte er darüber nachdenken müssen und smot ist es kein offenbarer Fehler?

Gibt es andere Möglichkeiten, die Bescheide zu korrigieren?
Ich bin in AO echt eine Niete und von daher freue ich mich über Tipss!

Viele Grüße
e
Hallo,

wofür die Korrektur?


Einkommensteuerlich ist es gleich wie die Einkünfte qualifiziert werden. Hätte doch nur Auswirkung auf die Gewerbesteuer. Und da sind, getrennt jeglicher anderer steuerlicher Betrachtung, eigene Gedankengänge zur steuerlichen Beurteilung anzustellen.


Oder gibt es eine ganz spezielle Problematik?
zaunkönig schrieb:Und da sind, getrennt jeglicher anderer steuerlicher Betrachtung, eigene Gedankengänge zur steuerlichen Beurteilung anzustellen.

Das versteh ich jetzt nicht so ganz.

Meines Wissens ist der Einkommensteuerbescheid doch der Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Werden einkommensteuerlich Einkünftlich also gewerblich qualifiziert, so sind diese auch gewerbesteuerpflichtig. Es ergeht ein Gewerbesteuermessbescheid und dann der Gewerbesteuerbescheid.

Aber in diesem Fall ist es eine freiberufliche Tätigkeit und somit keine Gewerbesteuerpflicht. Deswegen muss ich doch nun die Einkommensteuerbescheide dahingehend korrigieren, dass auch letztendlich der Gewerbesteuerbescheid korrigiert wird.

Hätte ich vielleicht schon in meiner Frage erwähnen sollen.
Hast Du denn mal durchgerechnet, wie viel es in den einzelnen Jahren ausmacht? Damit sich der ganze Aufwand auch lohnt.
Ja, habe ich. Und es lohnt sich.

Aber so würde es mich einfach mal interessieren. Zumal ich es nun so handhaben möchte, die Einkünfte als freiberufliche zu deklarieren. Und da kommen sicherlich nicht für vom Finanzamt Fragen zum Warum ;-)
Aber der ESt-Bescheid ist eben nicht Grundlagenbescheid des GewStMB bezüglich der Einkünftezuordnung. Da wirst Du schon mangels Beschwer kein Glück haben mit dem Einspruch, denn egal wie das ganze bezeichnet wird, ob nun Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder aus Leberwurscht, unten kommt das selbe raus. Einzig die GewSt-Anrechnung hast Du noch-aber da hättest Du bei einem Einspruch gegen die EK GSE ja eine Verböserung! Also auch keine Beschwer.
Wenn dann musst Du gegen die GewStMB vorgehen, und da sehe ich schwarz!

Deklarierts einfach zukünftig korrekt, und beantworte dem FA die Frage nach dem "Warum vorher GSE" wahrheitsgemäss: "keine Ahnung, hab ich nicht gemacht.".

Wär evtl sogar ein Fall für die Berufshapfli...
Ok, das leuchtet ein.

Naja, mal schauen, wie ich dem Mandant das erkläre.

Danke für eure Antworten!
Halt! Stopp!

Aber was ist mit §35b GewStG?
Wenn der Einkommensteuerbescheid geändert wird, dann muss auch der Gewerbesteuermessbescheid geändert werden. Nun könnte ich ja den Einkommensteuerbescheid dahingehend ändern lassen, weil eben keine Ermäßigung auf Grund gewerblicher Einkünfte und riskiere die Verböserung. Im Gegenzug würde ja aber dann die Gewerbesteuer erstattet werden. Und damit wäre die Einkommensteuerrückzahlung nicht so dramatisch.

Viel zu schnell aufgegeben ;-)
Ich sehe das ähnlich .. wenn müsste man den Gewerbesteuermessbescheid ändern, sofern das möglich ist.

Der ist Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid und ist auch ein ganz "normaler" Steuerbescheid.

Daher würd ich nach der Devide verfahren : "Versuch macht kluch .."

Vielleicht klappts ja mit § 129 AO.

Dann bekommt man die GewSt zurück und darf dafür dann ESt nachzahlen, weil § 35 EstG wegfällt :-)

lg, Jive
Ein Ingenieur hat nicht zwingend freiberufliche Einkünfte, nur weil er Ingenieur ist.

Er könnte ebenso irgendeinen Gewerbebetrieb haben.

Wenn das nicht aus irgendwelchen Unterlagen hervorgeht, sehe ich schwarz für eine Änderungsmöglichkeit.
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