Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
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23.11.2010, 19:01
Beitrag: #11
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RE: Gewerbliche Einkünfte eigentlich freiberufliche
Mit einem Änderungsantrag gegen die Einkommensteuer wirst du schon mal gar nix. Regelungsinhalt der Einkommensteuerfestsetzung ist lediglich die Höhe der festgesetzten Steuer - nicht mehr und nicht weniger. Ein Einkommensteuerbescheid regelt nicht die Einkunftsart der einzelnen Besteuerungsgrundlagen. Wie Clematis schon schrieb, da könnte auch Einkünfte aus Leberwurst stehen und es würd keine Socke kümmern. Siehe § 157 Abs. 2 AO.
Ansatzpunkt wäre hier die Festsetzung des GewMB. Aber einen § 129 AO seh ich hier gar nicht. Wie Petz schon schrieb, ein Ingeneur hat nicht zwingend freiberufliche Einkünfte. Ergo kann eine falsche rechtliche Würdigung nicht ausgeschlossen werden und wir sind raus aus dem § 129 AO. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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