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Lebensspaß als a.g. Belastung?
07.09.2007, 15:06
Beitrag: #3
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
zaunkönig schrieb:...
Wenn der BFH sich hier an die Begriffsterminologie anderer Gerichte anhängt, wonach eine solche Maßnahme als Heilbehandlung zu betrachten ist, und die Begriffe Krankheit und Heilbehandlung dann noch insoweit auslegt, dass es hier letztlich nur darauf ankommt, das es zu einer Behandlung einer Störfunktion kommen muss, um die Abzugsfähigkeit im Rahmen der a.g.B. zu erlangen, ja dann "Freudenhaus, Swingerclub, Sextherapie, Beischlafverhältnis, was auch immer - auf Krankenschein von der Steuer abzugsfähig".
.....

Ich hab mir das Urteil genau angeschaut und mehrfach gelesen.

Deine Verallgemeinerung kann ich nicht nachvollziehen.
Und ich sehe auch auf Grund des Urteils keine Gefahr, dass ein derartiger "Mißbrauch" der a.g.B. damit eintreten könnte.

Bitte bedenke auch, die "Kosten" und der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag für die Realisierung eines Kinderwunsches und einer erfolgreichen Kindererziehung einen steuerlichen "Mißbrauch" in deinem Sinne völlig ausschließt.

Diese Frau wird ihr Kind möglicherweise mehr Aufmerksamkeit und .... widmen als manch andere Mutter. Gut, ist eine Unterstellung.

Ich freue mich über dieses Urteil

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Lebensspaß als a.g. Belastung? - Hans-Christian - 07.09.2007 15:06

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