Anspar-RL alt
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21.11.2010, 14:01
Beitrag: #3
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RE: Anspar-RL alt
Ich stimme Dragon zu.
Da gibt es Urteile, dass eine Anspar-AfA nicht mehr zulässig ist, wenn die Investition zeitlich gar nicht mehr möglich ist. z.B.: Hessisches FG 21.9.2006, 3 V 3462/05: Formelle Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage: 1. Zur Konkretisierung der voraussichtlichen Investitionen sind zumindest Angaben zu der Funktion des einzelnen Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich; außerdem muss aus den Angaben zu ersehen sein, dass die (beabsichtigte) Investition (noch) durchführbar und objektiv möglich ist. - 2. Der Ansatz einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG ist nicht mehr zulässig, wenn der Steuerpflichtige die voraussichtliche Investition nicht innerhalb des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert hat. - Urt.; Hessisches FG 21.9.2006, 3 V 3462/05, rkr. |
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Anspar-RL alt - taxpert - 20.11.2010, 23:02
RE: Anspar-RL alt - Dragon - 21.11.2010, 12:53
RE: Anspar-RL alt - tosch - 21.11.2010 14:01
RE: Anspar-RL alt - taxpert - 21.11.2010, 21:05
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