Vorsteuervergütungsverfahren
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18.11.2010, 11:01
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren
Moin zusammen,
hat nun nicht wirklich was mit clematis Problem zu tun. Ist ja auch geklärt, aber es zumindest mit diesem leidigen Thema zu tun: Da ich für einen Mandanten für halb Europa Vorsteuervergütungsanträge machen muss, habe ich nun diverse Erfahrungen gesammelt, die ich euch gerne mit auf den Weg geben möchte. Als erstes kann ich nur jedem den Tipp geben, den Antrag wirklich absolut korrekt auszufüllen. Das BZAfSt nimmt den Antrag zwar an und leitet den auch weiter. Wird der Antrag vom Erstattungsland auf Grund von Formfehlern abgewiesen, erhält man hierüber keine Nachricht. Deswegen habe ich, weil ich nach den ersten Anträgen zwar die Bestätigung vom BZAfSt erhalten habe, nicht aber von den Erstattungsländern, das BZfSt genervt, bis ich endlich mal verlässliche Antworten bekommen habe. Hier sollte man sich nicht lange mit der Hotline aufhalten und von denen abwimmeln lassen, sondern sich direkt mit den zuständigen Fachbereichen verbinden lassen (nicht locker lassen!). Ich habe mittlerweile 2 Telefonnummern, die ich gerne per PN weitergebe, wo ich regelmäßig anrufe und dann verlässliche Informationen erhalte. Die Hotline darf nämlich nur allgemeine Infos rausgeben, nicht aber zum spezifischen Fall. Gerade für folgende Länder sollte man sich vom BZAfSt bestätigen lassen, dass die Anträge weitergeleitet wurden und auch nicht abgewiesen wurden: Luxemburg: Das System funktioniert überhaupt nicht und sie wissen auch noch nicht, wann es je funktionieren wird. Niederlande: Das Sytem funktioniert wohl mittlerweile, aber nun müssen alle Fälle peu á peu bearbeitet werden. Man kann auch in den Niederlanden anrufen und dort den Bearbeitungsstand erfahren. Beide Länder werden die Erstattungen entsprechend verzinsen. Wurde zumindest so angekündigt. Am Besten funktioniert es in Österreich und in Frankreich. Die Anträge werden schnell bearbeitet und die Beträge ebenso schnell erstattet. Zwischen Antrag und Erstattung lagen bei meinen Fällen gerade mal 2 Wochen. Von Belgien erhält man zwar eine Annahmebestätigung, aber dann auch nix mehr. In Spanien klappt es auch, aber die Bearbeitungszeit ist sehr lange. Die Erstattung erfolgt nun 4 Monate nach Antragsstellung. Ungarn klappt auch gut. Hier hat man sogar die Möglichkeit, sich bei der Behörde zu registrieren und man erhält einen Online-Account. Allerdings auf Englisch. Die Korrespondenz läuft auch komplett per Mail. In Polen funktioniert es auch, sogar komplett per Mail. Korrespondenz nur auf Polnisch. Es muss eine Original-Vollmacht in polnischer Sprache vorliegen und für jeden Antrag sind 17 Zloty zu entrichten. Okokok, es sind nur knapp 1/3-Länder, aber ein paar liegen noch auf Halde ;-) VG e Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
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Vorsteuervergütungsverfahren - Clematis - 21.10.2010, 14:59
RE: Vorsteuervergütungsverfahren - zaunkönig - 21.10.2010, 16:34
RE: Vorsteuervergütungsverfahren - Jive - 21.10.2010, 17:17
RE: Vorsteuervergütungsverfahren - Clematis - 21.10.2010, 18:56
RE: Vorsteuervergütungsverfahren - experttobe - 18.11.2010 11:01
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