Ich verzweifel hier wiedermal...
Um die Vorsteuer aus zB Ö erstattet zu bekommen, konnte man ja bisher dort zB in Graz einen Antrag stellen. Ab 2010 ist der Antrag online beim BZSt zu stellen.
So, und da geht mein Problem schon los. Ich bin zu blöd, mich dort zu registrieren. Die wollen zuerst eine BZSt-Nummer. Sowas hab ich nicht! Oder doch???
Dann wollen die ein "gemeinsames Geheimniss", das ich zur Verzifizierung eingeben soll. Das ist zB eine EUZI-Identifikation, oder FAS Bankleitzahl/Preudobankleitzahl, oder auch eine ZM-IdentifizierungsId. Sowas hab ich auch nicht!!! Woher nehmen?
Bin nur ich zu doof, oder woran liegts?
Hallo,
also als völlig Ahnungsloser und Unbeteiligter - wenn ich die FAQ richtig überflogen habe, dann kann man sich über Elster-Online anmelden.
Ansonsten muss man zuerst das BOP-Formular ausfüllen und bekommt dann seine Zugangsdaten per Post.
Danach erfolgt dann die eigentliche Anmeldung zur Teilnahme Am Vergütungsverfahren.
Bist Du DATEV Anwenderin @ Clematis ???
Die haben dafür nämlich auch ein tool ....
welches ich jedoch noch nicht nutzen musste bisher ...
hab mal was aus der DATEV Datenbank herauskopiert und Dir per PM zukommen lassen .... die empfehlen auch registrierung unter elster und erklären dadrin wie es gemacht werden sollte...
ich hoffe das hilft Dir weiter.
lg, Jive
Ich hab DATEV-und dieses Tool ist nur für die Erfassung der Belege, übermitteln muss mans trotzdem übers BZSt.
Hab Deine PN bekommen, danke Dir!
Nur-die Auswahlmöglichkeiten, die da genannt werden, die hab ich bei dem Registrierungsformular gar nicht.
Ach ja-und für die, die´s interessiert: Die Frist für den Antrag wurde einmalig vom 30.9 auf den 30.3.2011 verlängert, weil die Online-Abgabe scheinbar Probleme macht (Ach ne?!)
Moin zusammen,
hat nun nicht wirklich was mit clematis Problem zu tun. Ist ja auch geklärt, aber es zumindest mit diesem leidigen Thema zu tun:
Da ich für einen Mandanten für halb Europa Vorsteuervergütungsanträge machen muss, habe ich nun diverse Erfahrungen gesammelt, die ich euch gerne mit auf den Weg geben möchte.
Als erstes kann ich nur jedem den Tipp geben, den Antrag wirklich absolut korrekt auszufüllen. Das BZAfSt nimmt den Antrag zwar an und leitet den auch weiter. Wird der Antrag vom Erstattungsland auf Grund von Formfehlern abgewiesen, erhält man hierüber keine Nachricht.
Deswegen habe ich, weil ich nach den ersten Anträgen zwar die Bestätigung vom BZAfSt erhalten habe, nicht aber von den Erstattungsländern, das BZfSt genervt, bis ich endlich mal verlässliche Antworten bekommen habe. Hier sollte man sich nicht lange mit der Hotline aufhalten und von denen abwimmeln lassen, sondern sich direkt mit den zuständigen Fachbereichen verbinden lassen (nicht locker lassen!). Ich habe mittlerweile 2 Telefonnummern, die ich gerne per PN weitergebe, wo ich regelmäßig anrufe und dann verlässliche Informationen erhalte. Die Hotline darf nämlich nur allgemeine Infos rausgeben, nicht aber zum spezifischen Fall.
Gerade für folgende Länder sollte man sich vom BZAfSt bestätigen lassen, dass die Anträge weitergeleitet wurden und auch nicht abgewiesen wurden:
Luxemburg: Das System funktioniert überhaupt nicht und sie wissen auch noch nicht, wann es je funktionieren wird.
Niederlande: Das Sytem funktioniert wohl mittlerweile, aber nun müssen alle Fälle peu á peu bearbeitet werden. Man kann auch in den Niederlanden anrufen und dort den Bearbeitungsstand erfahren.
Beide Länder werden die Erstattungen entsprechend verzinsen. Wurde zumindest so angekündigt.
Am Besten funktioniert es in Österreich und in Frankreich. Die Anträge werden schnell bearbeitet und die Beträge ebenso schnell erstattet. Zwischen Antrag und Erstattung lagen bei meinen Fällen gerade mal 2 Wochen.
Von Belgien erhält man zwar eine Annahmebestätigung, aber dann auch nix mehr.
In Spanien klappt es auch, aber die Bearbeitungszeit ist sehr lange. Die Erstattung erfolgt nun 4 Monate nach Antragsstellung.
Ungarn klappt auch gut. Hier hat man sogar die Möglichkeit, sich bei der Behörde zu registrieren und man erhält einen Online-Account. Allerdings auf Englisch. Die Korrespondenz läuft auch komplett per Mail.
In Polen funktioniert es auch, sogar komplett per Mail. Korrespondenz nur auf Polnisch. Es muss eine Original-Vollmacht in polnischer Sprache vorliegen und für jeden Antrag sind 17 Zloty zu entrichten.
Okokok, es sind nur knapp 1/3-Länder, aber ein paar liegen noch auf Halde ;-)
VG
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