Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
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09.11.2010, 22:45
Beitrag: #8
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RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
meyer schrieb:Danke für den Hinweis. Das Urteil ist mir bekannt, hilft aber nicht weiter, da es dabei nur darum ging, ob sich eine Rückwirkung auf einen Veräußerungsgewinn ergab, also auf eine punktuelle Sache. Nunja, es ist m.E. die einzig denkbare Lösung; Rückabwicklung der gesamten vorweggenommenen Erbfolge bzgl. des Unternehmens. Und das geht nur mit speziellen Steuerklauseln, wenn sie denn im ursprünglichen Vertrag vereinbart waren. Ansonsten bliebe wohl nur, die "Zuschüsse" in Sohnemanns Unternehmen irgendwie als Verluste zu qualifizieren. Also müssten Darlehen vorliegen, die nun auf 0,- abgeschrieben werden. Dafür müsste man aber irgendwie Betriebsvermögen haben. Gabs da ggf. was beim Vater? Als letzter Anker bleibt dann nur der Antrag auf Erlass, der m.E. in einer offensichtlichen Lage (nur Pech wegen Abschnittsbesteuerung) sogar Aussicht auf Erfolg haben könnte. |
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Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ? - meyer - 09.11.2010, 17:10
RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ? - phönix - 09.11.2010, 17:34
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RE: Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ? - showbee - 09.11.2010 22:45
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