Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
09.11.2010, 21:44
Beitrag: #7
RE: Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ?
Ich seh da leider keine Chance.

Auszug aus LfSt Bayern 23.11.2007, S 2256 - 33 St 32/St 33 zu Eink�nften aus Vermietung und Verpachtung bei R�ckabwicklung der Grundst�ckskaufvertrages

Zitat:Zivilrechtlich entfaltet die Aufhebung des Kaufvertrags R�ckwirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Steuerlich gilt jedoch der Grundsatz, dass zivilrechtlich zur�ckwirkende Vereinbarungen bzw. Gerichtsentscheidungen keine steuerliche R�ckwirkung entfalten k�nnen. Wenn der Tatbestand der Eink�nfteerzielung verwirklicht worden ist, l�sst sich das nicht r�ckwirkend �ndern (�� 38, 41 AO). Die zivilrechtliche R�ckwirkung wird deshalb bei laufend veranlagten Steuern nicht nachvollzogen, sondern beschr�nkt sich auf einmalig festgesetzte Steuern wie Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer. F�r den Bereich der Einkommensteuer gilt der „Grundsatz der Unab�nderlichkeit des verwirklichten Eink�nfteerzielungstatbestandes” (BFH vom 21.10.1999, BStBl 2000 II S. 424 = SIS 00 03 72 sowie vom 15.3.2000, BFH/NV 2000 S. 1185 = SIS 00 12 54).

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuerliche R�ckwirkung ja oder nein ? - Kiharu - 09.11.2010 21:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation