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Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
09.11.2010, 17:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2010 22:13 von meyer.)
Beitrag: #1
Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ?
Ich stelle mal folgendes Problem zur Diskussion:

Vater überträgt Einzelunternehmen unentgeltlich im Weg der vorweggenommenen Erbfolge auf Sohn. Vater macht in seinem letzten Jahr einen hohen sechsstelligen Gewinn.

Faktisch ist Vater noch selber maßgeblich aktiv.

Direkt nach Übertragung: Wirtschaftskrise. Unternehmen macht im Folgejahr daher sechsstelligen Verlust und hat hohen Liquditätsbedarf. Vater steckt alle Reserven rein.

(Berater gab es bis dahin nicht oder wurde nicht gefragt).

Stand jetzt: Vater soll die Steuern auf den Gewinn vor der Übertragung zahlen, hat aber nichts mehr, da alles im Betrieb versackt ist. Verlustrücktrag auch nicht möglich, da Verlust beim Sohn.

Es wäre im konkreten Fall aufgrund vertraglicher Regelungen möglich, den Vertrag mit zivilrechtlicher Wirksamkeit rückabzuwickeln.

Frage: Bestehen auch steuerlich Rückwirkungsmöglichkeiten, wäre also noch irgendwas zu retten mit Verlustrücktrag?

Ich fürchte erstmal nein, da steuerrechtlich, was die laufenden Einkünfte angeht, keine Rückwirkung eintritt, § 41 AO.

Oder sieht noch jemand eine Chance?

(Anmerkung: Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer oder ähnliches, bei dem eine Rückwirkung ggf. eintritt, sind hier nicht das Problem).
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Steuerliche Rückwirkung ja oder nein ? - meyer - 09.11.2010 17:10

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