Gewerbesteuer Zerlegung
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07.11.2010, 23:26
Beitrag: #5
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RE: Gewerbesteuer Zerlegung
Zitat:Da ist er nur im falschen Verfahren, da das nicht zum Regelungsgehalt des GewMB geh�rt. Er k�nnte sich damit vielleicht gegen den GewSt-Bescheid wenden, was aber nicht Ihre Baustelle ist. Das sehe ich genauso. Zitat:Ansonsten kann das Ganze ja nur als Antrag auf Zerlegung oder so aufgefasst werden. Und da will mir nicht ganz einleuchten, wieso nach einer Aufhebung des VdN eine neue Jahresfrist ausgel�st wird (Zerlegungsbescheid also m�glich), wenn gar nichts passiert aber nicht. Dazu gibts Rechtsprechung und die Kommentarmeinung scheint da einhellig (siehe Ausf�hrungen in dem von Ihnen zitieren Urteil). Also grunds�tzlich k�me ich mit der Aufhebung des VdN wieder in die Jahresfrist rein. Zitat:Kommt man nicht einfach �ber eine andere Norm (� 175 Folgebescheid oder der schon genannte � 174) noch rein? Nein, der MB-Bescheid ist und bleibt so wie er ist (es sei denn, ich heb den VdN auf). Der � 174 AO bezieht sich nur auf die M�glichkeit der erstmaligen Gewerbesteuerfestsetzung durch die tats�chlich hebeberechtigten Gemeinden, wenn der Stadtstaat die Gewerbesteuer aufhebt. Zun�chst hatte ich ja schon Bef�rchtungen, dass das auch nach hinten los geht. Frei nach dem Motto: Der Stadtstaat muss die Gewerbesteuer aufheben, da tats�chlich nicht hebeberechtigt und die andere/n Gemeinde/n gucken in die R�hre wegen Verj�hrung (f�r GewSt 05 tritt wohl mit Ablauf 09 Verj�hrung ein). Aber die Gemeinde/n kommen nach der Aufhebung vom Stadtstaat �ber � 174 Abs. 4 AO an die M�glichkeit der Festsetzung von Gewerbesteuer. Nur mein MB bleibt so jungfr�ulich unber�hrt bei der ganzen Geschichte. Eine Verletzung der �rtlichen Zust�ndigkeit f�hrt nach � 127 AO nicht dazu, dass der Bescheid aufzuheben ist und eine Neufestsetzung durch die tats�chlich �rtlich zust�ndige Beh�rde erfolgt. Zitat:Soweit ich auf die Schnelle erkennen kommte (Zerlegung ist nicht mein Spezialgebiet) hebelt � 189 AO nicht anderweitige �nderungsnormen aus. Ist auch nicht mein Spezialgebiet ![]() Dann muss ich jetzt nur noch �berlegen, ob ich ein kleines Schweinchen bin und den VdN aufhebe, dann k�nnte ich noch zerlegen (P = 350 %, K = 310 %) oder ob ich kein kleines Schweinchen bin und von der Zerlegung wegen Ablaufs der Jahresfrist absehen und es damit f�rs ganze Jahr bei 310% bleibt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Gewerbesteuer Zerlegung - Kiharu - 07.11.2010, 19:58
RE: Gewerbesteuer Zerlegung - meyer - 07.11.2010, 21:40
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