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Gewerbesteuer Zerlegung
07.11.2010, 22:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2010 22:55 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Gewerbesteuer Zerlegung
Ich habe das Urteil nicht im Detail gelesen, es stand da nur was in der Schlagzeile dass auch ein Änderungsbesched nach 164 AO (auch die Aufhebung des VdN) die Jahresfrist neu auslöst.

Auf Anhieb habe ich allerdings Mühe das nachzuvollziehen. Denn wie ich das sehe, hat der Stpfl. eine Änderung nach § 164 AO beantragt ,mit dem Ziel, das Heberecht einer bzw. mehreren anderen Gemeinden zuzuweisen. Da ist er nur im falschen Verfahren, da das nicht zum Regelungsgehalt des GewMB gehört. Er könnte sich damit vielleicht gegen den GewSt-Bescheid wenden, was aber nicht Ihre Baustelle ist.

Ansonsten kann das Ganze ja nur als Antrag auf Zerlegung oder so aufgefasst werden. Und da will mir nicht ganz einleuchten, wieso nach einer Aufhebung des VdN eine neue Jahresfrist ausgelöst wird (Zerlegungsbescheid also möglich), wenn gar nichts passiert aber nicht.

Hier würde ich aber sagen, dass ja der VdN sowieso schon wegen Fristablauf entfallen sein müsste, oder nicht?

Anderer Gedanke:

Kommt man nicht einfach über eine andere Norm (§ 175 Folgebescheid oder der schon genannte § 174) noch rein? Oder ist da auch schon die Frist abgelaufen?

Soweit ich auf die Schnelle erkennen kommte (Zerlegung ist nicht mein Spezialgebiet) hebelt § 189 AO nicht anderweitige Änderungsnormen aus.
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Gewerbesteuer Zerlegung - Kiharu - 07.11.2010, 19:58
RE: Gewerbesteuer Zerlegung - meyer - 07.11.2010, 21:40
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