Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
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05.11.2010, 22:23
Beitrag: #20
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RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
Lieber Herr Meyer,
ich kapituliere! *weisses Fähnchen schwenk* Ich kapituliere jedoch nicht, weil sie mich überzeugt haben sondern weil ich a) nichts zu dieser Fallkonstellation mit dem aufgehobenen VdN finde und b) ich argumentativ nichts mehr ins Feld führen könnte ausser, dass mit dieser Vorgehensweise der § 172 ad absurdum geführt wird. Folgen wir ihrer Rechtsauffassung, dass ich mit einem Änderungsantrag nach § 172, welcher sich auch auf die Aufhebung des VdN bezieht, den Eintritt der materiellen Bestandskraft der Nebenbestimmung verhindere. Damit kämen sie dazu, dass sie plötzlich durch die Hintertür über § 172 AO zu einer Änderungsmöglichkeit nach § 164 AO kommen, obwohl § 172 AO bereits vom Gesetz her auf Steuerfestsetzungen unter VdN keine Anwendung findet. Das heisst, zuerst macht man sich die Aufhebung des VdN zunutze um damit überhaupt erstmal in den Anwendungsbereich des § 172 AO zu kommen und im zweiten Schritt sagt man dann, dass damit plötzlich die Änderungsmöglichkeit nach § 164 AO wieder reaktiviert wird und man kickt den § 172 wieder raus. Der § 172 AO wird also nur als Einstiegstor genutzt. Ich habe jedenfalls (außer meinem Rechtsempfinden) nichts gefunden, welches dieser Vorgehensweise entgegensteht. Ich bleibe jedoch dabei, dass diese Konstellation äußerst selten vorkommt. In der Praxis würde ich einen solchen Fall dem FinMin vorlegen und die entscheiden lassen, ob man das nicht mal höchstrichterlich abklären möchte. Als Berater würde ich immer den Weg der Klage wählen, denn damit stünde ich verfahrensrechtlich auf sicheren Beinen. Unabhängig davon halte ich die Abgabenordnung immer noch für eines der bestgelungensten Gesetze, welches im Gegensatz zu anderen Gesetzen eine gewisse Kontinuiert innehat und Sicherheit für beide alles Seiten gibt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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