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Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
04.11.2010, 21:46
Beitrag: #14
RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
Ich nehme an,dass es in ihrem Fall um einen Erstbescheid ging?Dann sehe da gar kein Problem,da in diesem Fall der Aenderungsantrag ohne weiteres in einen Einspruch umgedeutet wird und Sie ihre Wunschvorläufigkeit bekommen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN - Kiharu - 04.11.2010 21:46

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