Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
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04.11.2010, 21:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2010 21:15 von meyer.)
Beitrag: #13
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RE: Schlichte Änderung nach Aufhebung VdN
Bin immer noch nicht zu mehr gekommen, aber nur mal schnell eingeworfen:
Mir ist ein Fall von vor einiger Zeit eingefallen, wo ich mittels schlichter Änderung die Aufnahme eines zusätzlichen Vorläufigkeitsvermerks beantragt hatte (der Katalog war da gerade erweitert worden und die eine Vorläufigkeit noch nicht drin). Wurde dann problemlos aufgenommen (Bescheid hatte keinen VdN). Hier wurde also auch an der Nebenbestimmung was geändert. Ich nehme aber an, der Fall ist wegen explizitem Antrag auf Änderung des Bescheides hinsichtlich der Nebenbestimmung und mangels Steueränderung für Sie ohnehin unproblematisch? |
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