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Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
04.11.2010, 19:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.11.2010 21:09 von meyer.)
Beitrag: #18
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Sie haben mich ja schon fast überzeugt ...

Ja, ein Risiko sehe ich keins, da die EE ja dann wohl erst nach dem "neuen" Einspruch kommen wird.

Und der ist dann ja in jedem Fall Verfahrensgegenstand. Entweder durch den neuen Einspruch oder weil der der vorher schon automatisch Verfahrensgegenstand wurde und dieses Verfahren noch nicht beendet war. Im zweiten Fall wäre zwar der zweite Einspruch unzulässig, aber das wäre egal, da dann der erste zählt.
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - meyer - 04.11.2010 19:02

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