plötzlich Anlage V?
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04.11.2010, 13:53
Beitrag: #3
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RE: plötzlich Anlage V?
Hallo,
Fremdvergleich? Wer würde denn, unter den geschilderten Verhältnissen einen Mietvertrag eingehen? Und schon die Tatsache der Barzahlung, also fehlender Nachweis des tatsächlichen Vollzugs des Mietverhältnisses, würde von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden. Dazu noch der historische Hintergrund der Schenkung und des bisherigen mietfreien wohnen. Außerdem spricht § 42 AO hier auch noch eine gewichtige Rolle. Die Vereinbarungen haben nicht das Mietverhältnis zum Ziel sondern private Versorgungsgründe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
plötzlich Anlage V? - ulrike - 04.11.2010, 11:49
RE: plötzlich Anlage V? - Opa - 04.11.2010, 12:52
RE: plötzlich Anlage V? - zaunkönig - 04.11.2010 13:53
RE: plötzlich Anlage V? - ulrike - 04.11.2010, 15:05
RE: plötzlich Anlage V? - showbee - 04.11.2010, 16:01
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