Anwendungsvorschrift
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03.11.2010, 01:24
Beitrag: #2
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RE: Anwendungsvorschrift
die neue fassung des � 5 I 1 EStG gilt ab VZ 2009, mit bekanntgabe des BilMoG. Der Gesetzgeber hat es vers�umt, den zeitpunkt der anwendung des � 5 I 1 EStG im � 52 EStG zu regeln, vgl hierzu � 52 XIId und XIIe EStG, dazwischen m�sste eigentlich die anwendungsregelung des � 5 I EStG kommen.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Anwendungsvorschrift - Cloud - 02.11.2010, 20:32
RE: Anwendungsvorschrift - Taxman - 03.11.2010 01:24
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